SEPA – Trotz Fristverlängerung am Ball bleiben

Auch nachdem die EU-Kommission die Frist für die SEPA-Umstellung um 6 Monate auf den 1. August 2014 verlängert hat, empfehlen wir stark, diese Umstellung nicht auf die lange Bank zu schieben.

Zunächst handelt es sich strenggenommen nicht um eine Verschiebung der Einführung, sondern nur um die Festlegung einer längeren Übergangsfrist, in der die Banken noch Zahlungen nach den alten Regeln akzeptieren können.

Der Grund für diese Verlängerung liegt vor allem darin, dass bis Ende November weniger als ein Drittel der Lastschriften auf SEPA umgestellt wurden. Bei den Überweisungen lag diese Quote mehr als doppelt so hoch.

In der Praxis zeigt sich auch, dass viele Unternehmen das neue Format noch nicht ausreichend getestet haben. Kryptische Verwendungszwecke und Gläubiger Identifikationsnummern statt Firmennamen sind hierfür nur zwei Beispiele. Zusätzlich werden viele Firmen von der Flut der SEPA Lastschrift Mandate erschlagen und nicht immer kommen die Fachabteilungen mit den Prüfungen der neuen Bankverbindungsdaten nach.

Daher sollte eine zeitnahe Umstellung, gefolgt von einem gründlichen Test im Fokus jedes Unternehmens stehen. Sofern Sie Ihre Partner noch nicht über Ihre Gläubiger Identifikationsnummer und seine Mandatsreferenz informiert, bzw. neue Lastschriftsmandate angefordert haben, sollte dies umgehend geschehen. Wenn Sie dann nach gründlichem Test Ihren Partnern noch einige Tage Zeit geben, diese Dokumente zu sichten und ggfs. zu antworten, bevor Sie endgültig umstellen, wird dies wahrscheinlich zu einer besseren Datenqualität und zu einer geringeren Fehlerquote bei den ersten SEPA Einzügen führen.